Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma COMPUTENT GmbH

01. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verkaufs- und Lieferverträge einschließlich Beratung und sonstiger vertraglicher Leistungen. Abweichungen von unseren Bedingungen, mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

02. Angebot und Vertragsabschluß

Angebote und Preislisten sind freibleibend. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Vertragsabschlüsse werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam, diese kann durch die Rechnung ersetzt werden. Telefonisch erteilte Aufträge sind von uns erst angenommen, wenn und soweit wir sie unverzüglich ausführen oder schriftlich bestätigen. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung inhaltlich ab, so gilt sie dennoch als angenommen, falls ihr nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich widersprochen wird.

03. Preise

Alle Verkaufspreise sind Nettopreise in der genannten Währung ab Lager. Verpackung, Versand- und Transportversicherungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden Ihnen vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt. Alle Beträge gelten zuzüglich der am Tage der Lieferung gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

04. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht

Die Rechnung ist 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, daß sich aus der Auftragsbestätigung ein anderer Fälligkeitszeitpunkt ergibt. Als Erfüllung der Zahlungspflicht gilt der Tag, an dem wir über den vollen Rechnungsbetrag verfügen. Bei Überweisung oder Scheckzahlung gilt Erfüllung erst bei unwiderruflicher Gutschrift auf unserem Bankkonto als eingetreten. Im Falle des Vorliegens von Verzug werden Zinsen i. H. v. 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz aus dem vollen Rechnungsbetrag berechnet. Es steht uns frei, ggf. einen höheren Schaden geltend zu machen. Bezüglich Schecks oder Wechseln behalten wir uns vor, diese als Zahlungsmittel abzulehnen; ggf. nehmen wir Schecks oder Wechsel nur zahlungshalber an. Anfallende Diskont- oder Wechselspesen trägt der Kunde; sie sind sofort fällig.
Werden nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die nach objektiver Beurteilung zu einer Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden führen, werden sämtliche offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten durchzuführen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von drei Tagen nach unserer schriftlichen Aufforderung, sind wir ferner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Eine Aufrechnung des Kunden gegen unsere Forderungen ist nur mit unstreitigen Gegenforderungen und solchen Forderungen zulässig, die rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

05. Liefertermine und Lieferverzögerung

Alle Liefertermine stehen unter den Vorbehalten richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage, an dem über sämtliche Einzelheiten der Bestellung schriftliche Übereinstimmung vorliegt und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Verzug des Kunden um die Zeit, die der Kunde in Verzuge ist. Teillieferungen sind zulässig. Befinden wir uns im Verzug, hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Fristablauf darf er von dem Vertrag zurücktreten. Bei Teilverzug darf er von dem ganzen Vertrag zurücktreten, wenn die teilweise Erfüllung für ihn ohne Interesse ist. Für Lieferausfälle oder Verzögerungen, die durch Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, auf die wir keinen Einfluß haben, oder durch technische Mängel oder höhere Gewalt verursacht sind, haften wir nicht. In diesen Fällen wird die vereinbarte Frist angemessen verlängert.

06. Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden an die letzte uns schriftlich bekannte Adresse. Die Wahl der Transportmittel und Transportwege ist mangels besonderer Weisung unserer Entscheidung überlassen. Übernehmen wir es, für Transporte zu sorgen, so beauftragen wir geeignete Frachtführer, Verfrachter oder Spediteure unter Zugrundelegung von deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde hat uns von allen daraus erwachsenden Verpflichtungen freizustellen. Die Gefahr des Verlustes, der Zerstörung oder der Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die ordnungsgemäß verpackte Ware unsere Geschäftsräume oder das Lager verlassen hat. Die Sendung wird auf Kosten des Kunden gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert. Wenn der Kunde keine Versicherung wünscht, so hat er dies schriftlich mitzuteilen.

07. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der Nebenkosten und Zinsen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Weiterveräußerung der gelieferten Waren ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt gestattet und nur dann, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Verpfändung und Sicherheitsübereignung sind dem Kunden untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbots und eine Abtretung ohne unsere Zustimmung im Rahmen eines Factoring. Der Kunde tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrunde hinsichtlich der von uns gelieferten Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung im voraus an uns ab. Der Kunde ist unbeschadet unseres Einzugsrechts solange zur Einziehung der Forderung berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Wird von dritter Seite durch Pfändung oder auf andere Weise unser Eigentum beeinträchtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen und dem Dritten unsere Sicherungsrechte bekanntzugeben. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.

08. Mängelrüge und Gewährleistung

Der Kunde ist nach Empfang der Ware zur Überprüfung verpflichtet. Erkennbare Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der Waren, versteckte Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich und hinreichend gekennzeichnet geltend zu machen. Für 24 Monate nach Gefahrenübergang übernehmen wir die Gewährleistung dafür, daß die gelieferte Ware frei von Material- und Produktionsfehlern ist. Darüber hinaus von uns zugesicherte Garantieansprüche, sowie gesetzlich vorgeschriebene längerfristige Gewährleistungen bleiben davon unberührt. Innerhalb dieses Zeitraumes bessern wir kostenlos alle Teile, deren Versagen auf solchen Fehlern beruht oder in Widerspruch zu einer von uns unterzeichneten Beschaffenheitsangabe steht, nach oder ersetzen sie. Soweit wir zur Erfüllung dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Zeit in der Lage sind, ist der Kunde berechtigt, uns eine Frist von mindestens 14 Tagen zu setzen und nach deren fruchtlosem Verstreichen entweder die Herabsetzung des Kaufpreises oder eine dementsprechende Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Wir haben das Recht, etwaig fehlerhafte Ware durch neue Ware - auch wenn sie bereits einer nächsten Gerätegeneration angehört - zu ersetzen, wenn sichergestellt ist, daß sie in ihren technischen Anforderungen mindestens der bisherigen Lieferware entspricht. Unsere Gewährleistung entfällt, wenn an unseren Waren fremde Zusatzteile oder Ergänzungen irgendwelcher Art angebracht oder Veränderungen vorgenommen werden, es sei denn, wir hätten vorher schriftlich zugestimmt. Ausgenommen von der Gewährleistung sind alle Teile, die einem natürlichen betriebsmäßig bedingten Verschleiß oder Verbrauch unterliegen.

09. Haftung

Schadenersatzansprüche jeglicher Art - auch außerhalb der Gewährleistung - gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen - z.B. wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Handlung - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Handeln, im Falle grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Erfüllungsgehilfen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Memmingen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Memmingen auch der Gerichtsstand. Dieses gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Wir sind - gegenüber Kaufleuten nach unserer Wahl - berechtigt, den Kunden an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen. Das Vertragsverhältnis und alle sich daraus ergebenen Ansprüche und Rechtsverhältnisse beurteilen sich nach deutschem Recht.

11. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreichen.